06.10.2020

Home-Office in Corona-Zeiten

Auswirkungen auf die Steuer

Die Corona-Pandemie wird wesentliche Auswirkungen auf die Steuererklärung 2020 haben.

Wir sollten jetzt schon an alle relevanten Details denken, die für die Steuererklärung wichtig sein werden und entsprechende Vorkehrungen treffen.

Wer zum Beispiel aufgrund der Corona-Pandemie im Home-Office arbeitet, kann den Weg zur Arbeit steuerlich nicht mehr geltend machen, das heißt, die Entfernungspauschale verringert sich entsprechend. Deshalb ist es wichtig, jetzt schon schriftlich festzuhalten, an welchen Tagen genau im Home-Office gearbeitet wurde. Grundsätzlich ist auch eine schriftliche Anordnung durch den Arbeitgeber zur Arbeit im Home-Office für die Vorlage beim Finanzamt erforderlich.

Im Gegenzug können andere Kosten steuerlich geltend gemacht werden:

-       Anteilige Kosten für das Arbeitszimmer. Hier muss darauf geachtet werden, dass nur ein Arbeitszimmer im steuerlichen Sinn vom Finanzamt anerkannt wird – ein Zimmer, das ausschließlich für berufliche Zwecke verwendet wird und keine privaten Gegenstände enthält (z. B. ein Gästebett, Kinderspielzeug etc.). Belegen Sie das mit aktuellen Fotos.

-       Kosten für die Anschaffung von Material für das Home-Office (Bürostuhl, Tablet, Webcam etc.)

-       Kosten für Internet, Telefon, Strom, Heizung etc.

Wie wird der Geschäftswagen steuerlich behandelt, wenn im Home-Office gearbeitet wird? Es wird wichtig sein nachzuweisen, wie oft das Fahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und erster Arbeitsstätte verwendet wurde, um die richtige steuerliche Erstattung zu berechnen.

Können Kosten für die doppelte Haushaltsführung auch im Home-Office geltend gemacht werden? Und was ist mit Familienheimfahrten?

Das Steuer-Thema bleibt auch in Corona-Zeiten sehr komplex und herausfordernd.

Kontaktieren Sie uns, wir unterstützen Sie gerne.