Auswirkungen auf die Steuer
Die
Corona-Pandemie wird wesentliche Auswirkungen auf die Steuererklärung 2020
haben.
Wir sollten
jetzt schon an alle relevanten Details denken, die für die Steuererklärung
wichtig sein werden und entsprechende Vorkehrungen treffen.
Wer zum
Beispiel aufgrund der Corona-Pandemie im Home-Office arbeitet, kann den Weg zur
Arbeit steuerlich nicht mehr geltend machen, das heißt, die
Entfernungspauschale verringert sich entsprechend. Deshalb ist es wichtig,
jetzt schon schriftlich festzuhalten, an welchen Tagen genau im Home-Office
gearbeitet wurde. Grundsätzlich ist auch eine schriftliche Anordnung durch den Arbeitgeber
zur Arbeit im Home-Office für die Vorlage beim Finanzamt erforderlich.
Im Gegenzug
können andere Kosten steuerlich geltend gemacht werden:
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Anteilige
Kosten für das Arbeitszimmer. Hier muss darauf geachtet werden, dass nur ein
Arbeitszimmer im steuerlichen Sinn vom Finanzamt anerkannt wird – ein Zimmer,
das ausschließlich für berufliche Zwecke verwendet wird und keine privaten
Gegenstände enthält (z. B. ein Gästebett, Kinderspielzeug etc.). Belegen Sie
das mit aktuellen Fotos.
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Kosten
für die Anschaffung von Material für das Home-Office (Bürostuhl, Tablet, Webcam
etc.)
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Kosten
für Internet, Telefon, Strom, Heizung etc.
Wie wird der
Geschäftswagen steuerlich behandelt, wenn im Home-Office gearbeitet wird? Es
wird wichtig sein nachzuweisen, wie oft das Fahrzeug für Fahrten zwischen
Wohnung und erster Arbeitsstätte verwendet wurde, um die richtige steuerliche
Erstattung zu berechnen.
Können Kosten
für die doppelte Haushaltsführung auch im Home-Office geltend gemacht werden?
Und was ist mit Familienheimfahrten?
Das
Steuer-Thema bleibt auch in Corona-Zeiten sehr komplex und herausfordernd.
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