
Kleinunternehmerregelung
Achtung! Änderungen der Kleinunternehmerregelung ab
01.01.2025
Zentrale Kernpunkte:
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Bei der neuen Grenze von 25.000 € handelt es
sich nun um einen Nettoumsatz
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Bei Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit
Mitten des Jahres keine Hochrechnung auf einen Jahresumsatz
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Die eingeführte zweite Umsatzgrenze von 100.000
€ nun „harte echte Umsatzgrenze“, d.h. Wechsel von Kleinunternehmerregelung zu
Regelbesteuerung in Mitte des Jahres möglich
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Starre Verzichtserklärung für die Anwendung der
Kleinunternehmerreglung
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Möglichkeit die Kleinunternehmerregelung auch in
anderen EU-Staaten zu nutzen, obwohl kein Sitz dort vorhanden ist