31.03.2025

Kleinunternehmerregelung

Achtung!  Änderungen der Kleinunternehmerregelung ab 01.01.2025

Zentrale Kernpunkte:

-          Bei der neuen Grenze von 25.000 € handelt es sich nun um einen Nettoumsatz

-          Bei Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit Mitten des Jahres keine Hochrechnung auf einen Jahresumsatz

-          Die eingeführte zweite Umsatzgrenze von 100.000 € nun „harte echte Umsatzgrenze“, d.h. Wechsel von Kleinunternehmerregelung zu Regelbesteuerung in Mitte des Jahres möglich

-          Starre Verzichtserklärung für die Anwendung der Kleinunternehmerreglung

-          Möglichkeit die Kleinunternehmerregelung auch in anderen EU-Staaten zu nutzen, obwohl kein Sitz dort vorhanden ist